Masernimpfnachweis
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 11.12.21 hat der Bundesgesetzgeber eine Nachweisfrist bis zum 31.7.2022 beschlossen. Schüler und Schülerinnen, die bis zum 31.07.21 keinen Nachweis über die Masernschutzimpfung erbracht haben, müssen unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Bitte legen Sie den Impfpass Ihres Kindes im Original vor oder geben Sie uns eine Impfbescheinigung vom Arzt.